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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 08 | Lohnsteuer: Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen

Der Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs hat entschieden, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind. Die Tarifermäßigung findet nicht nur auf die Nachzahlung von Festlohnbestandteilen, sondern auch auf Nachzahlungen von variablen Lohnbestandteilen Anwendung.

Von großer praktischer Bedeutung ist auch das Urteil des Lohnsteuersenats des Bundesfinanzhofs, wonach nachgezahlte Vergütungen für Überstunden, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.

Den Hintergrund erläutern Sie Ihren Mandanten am besten so: Mit steigendem Einkommen erhöht sich die Einkommensteuer progressiv. Werden Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit nicht laufend, sondern in einer Summe ausgezahlt, führt der Progressionseffekt zu einer Steuermehrbelastung, die vom Gesetzgeber nicht gewollt ist. Um die progressive Wirkung des Einkommensteuertarifs bei dem zusammengeballten Zufluss von Lohnnachzahlungen zu mildern, sieht das Gesetz ...