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IWB Nr. 12 vom

Die aktuelle Position der Finanzverwaltung zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen

Dr. Matthias Gehm

Das , NWB XAAAI-60524 – zu den Meldepflichten nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO Stellung genommen und damit ältere Verwaltungsanweisungen mit Wirkung ab dem ersetzt.

I. Änderungen und Ausnahmen

Näher erläutert wird die durch das JStG 2020 in § 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b Satz 2–4 AO eingefügte Börsenklausel, wonach im Übrigen normale Aktiengeschäfte ohne erkennbare steuerliche Relevanz, nur weil die 150.000 €-Grenze überschritten ist, von der Meldepflicht ausgenommen werden. Somit wird auf eine Mitteilungspflicht verzichtet, wenn es sich um börsennotierte Beteiligungen von weniger als 1 % handelt und wenn mit der Hauptgattung der Aktien der ausländischen Gesellschaft ein wesentlicher und regelmäßiger Handel an einer Börse in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Vertragsstaat des EWR stattfindet oder dieser Handel an einer Börse, die in einem anderen Staat nach § 193 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 KAGB von der BaFin zugelassen ist, erfolgt.

Ein regelmäßiger Handel an einer Börse im Sinne der Bestimmung liegt vor, wenn der Handel aktiv erfolgt und in kurzen Zeitabständen wiederholt stattfindet. Die bloße Notierung an der Börse und nur vereinzelt...