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BFH Urteil v. - III R 54/67 BStBl 1970 II S. 715

Gesetze: BewG i. d. F. vor BewG 1965 § 16 Abs. 5

Leitsatz

Der gemeine Wert einer Rente ist nur dann nachweislich geringer oder höher als der Kapitalwert, wenn die Abweichung vom Kapitalwert bei dem im Einzelfall festgestellten Sachverhalt auf Grund von Erfahrungssätzen oder nach den Denkgesetzen zwingend ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 715
LAAAA-90600

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