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BFH Urteil v. - VI B 74/69 BStBl 1970 II S. 210

Gesetze: EStG §§ 3c, 33 Abs. 2 Satz 2

Leitsatz

Es bedarf keiner weiteren Klärung in einem Revisionsverfahren, daß Aufwendungen verheirateter Wehrpflichtiger für Familienheimfahrten weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 210
HAAAA-90542

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