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BFH Urteil v. - VI B 74/69 BStBl 1970 II S. 210

Gesetze: EStG §§ 3c, 33 Abs. 2 Satz 2

Leitsatz

Es bedarf keiner weiteren Klärung in einem Revisionsverfahren, daß Aufwendungen verheirateter Wehrpflichtiger für Familienheimfahrten weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 210
HAAAA-90542

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