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BFH Urteil v. - IV R 119/66 BStBl 1969 II S. 433

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 9 Satz 1EStG § 12 Nr. 1

Leitsatz

1. Ausgaben eines Bilanzbuchhalters im Büro eines Steuerberaters für die Teilnahme an einem Steuerrechtslehrgang sind als Werbungskosten abziehbare Fortbildungskosten auch, wenn dadurch zugleich die Niederlassung als Steuerbevollmächtigter vorbereitet wird. 2. Aufwendungen für den Erwerb des Führerscheins gehören in aller Regel auch dann zu den Kosten der Lebensführung, wenn der Beruf oder der Betrieb die Benutzung eines PKW erforderlich macht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 433
WAAAA-90495

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