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BFH Urteil v. - V 44/65 BStBl 1969 II S. 413

Gesetze: UStG 1951 § 2 Abs. 2 Nr. 2UStDB 1951 a. F. § 17 Abs. 2

Leitsatz

Die zur Gewerbesteuer ergangene Rechtsprechung, wonach ein Organschaftsverhältnis nur vorliegt, wenn die Obergesellschaft einen nach außen in Erscheinung tretenden Gewerbebetrieb unterhält, in den die Untergesellschaft nach Art einer bloßen Geschäftsabteilung (angestelltenähnlich, dienend) eingeordnet ist, gilt nicht für das Gebiet der Umsatzsteuer.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 413
SAAAA-90492

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