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BFH Urteil v. - I R 16/66 BStBl 1969 II S. 169

Gesetze: GewStG § 10 aGewStDV § 4

Leitsatz

1. Gerät eine OHG in Konkurs und bleibt ihr geschäftsführender Gesellschafter weiterhin, nunmehr als Einzelkaufmann, gewerblich tätig, so hat ihm das FA für den durch seine Tätigkeit begründeten Gewerbebetrieb eine neue Steuernummer zu erteilen.

2. Verluste, die der Steuerpflichtige als Gesellschafter der OHG in Vorjahren erlitten hatte, können bei der Ermittlung des Gewerbeertrags seines Einzelunternehmens nicht abgezogen werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 169
RAAAA-90462

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