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BFH Urteil v. - III R 12/67 BStBl 1968 II S. 734

Gesetze: BewG i. d. F. vor Inkrafttreten des ÄndG BewG 1965 § 13 Abs. 2

Leitsatz

Die Frage, ob Aktien oder Anteile an Kapitalgesellschaften nur geringen Einfluß auf die Geschäftsführung gewähren und damit ihr gemeiner Wert nach Abschnitt 80 VStR 1963 zu ermitteln ist, entscheidet sich nach den Verhältnissen des Einzelfalles. Die Anwendung des Abschnitts 80 VStR 1963 ist nicht auf Beteiligungen beschränkt, die bei Aktiengesellschaften weniger als 5 v.H., bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung weniger als 10 v.H. des Nennkapitals betragen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 734
ZAAAA-90442

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