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BFH Urteil v. - V 233/64 BStBl 1967 III S. 687

Gesetze: UStG § 12

Leitsatz

Eine Entgeltsrückgewähr liegt vor, wenn der Empfänger das Entgelt an denjenigen wieder herausgibt, der es gezahlt hat. Es ist nicht erforderlich, daß das der Zahlung zugrunde liegende Geschäft oder seine Entgeltlichkeit aufgehoben wird.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 687
RAAAA-90342

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