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BFH Urteil v. - V 240/64 BStBl 1967 III S. 684

Gesetze: AO § 116UStDB § 85

Leitsatz

Eine Übereignung im Sinne des § 116 AO wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Erwerber beim Übergang des Unternehmens Einrichtungsgegenstände, die ihm bereits vorher zur Sicherung übereignet worden sind, und Waren, die er früher unter Eigentumsvorbehalt geliefert hat, übernimmt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 684
HAAAA-90341

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