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BFH Urteil v. - V 185/63 BStBl 1967 III S. 662

Gesetze: UStG § 3UStG § 4 Nr. 4UStDB 1951 § 2, 29

Leitsatz

1. Die Veräußerung eines Gewichtsguthabens an Edelmetall ist keine Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

2. Hat ein Unternehmer aus erworbenem Edelmetall Gegenstände des Anlagevermögens herstellen lassen und veräußert er diese, weil sie nicht mehr verwendbar sind, als Schrott, so kann er die Großhandelsvergünstigung nicht in Anspruch nehmen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 662
QAAAA-90338

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