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BFH Urteil v. - I R 156/66 BStBl 1967 III S. 202

Gesetze: AO §§ 218 Abs. 4, 222 Abs. 1 Ziff. 1 und 2AO a. F. § 234GewStG §§ 12, 14, 16, 35b

Leitsatz

Führt eine Betriebsprüfung zur Herabsetzung der Einheitswerte des gewerblichen Betriebes und damit zu einer Berichtigung des Gewerbekapitals für mehrere Erhebungszeiträume sowie zu einer Herabsetzung der für diese festgesetzten einheitlichen Gewerbesteuermeßbeträge, so fordert dieser Umstand nicht auch eine Berichtigung der unanfechtbar gewordenen Bescheide hinsichtlich der Gewerbeerträge.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 202
MAAAA-90293

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