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BFH Urteil v. - VI 66/65 BStBl 1966 III S. 291

Gesetze: EStG 1963 § 9 Satz 1 Ziff. 4LStDV 1962 § 20 Abs. 2 Ziff. 2LStR 1963 Abschn. 25 Abs. 2 letzter Satz

Leitsatz

1. Bei einem um 100 v.H. in seiner Erwerbsfähigkeit geminderten Arbeitnehmer, der einem Doppelbeinamputierten gleichsteht, ist ein Pkw als Arbeitsmittel zu behandeln.

2. Für die Fahrten eines solchen Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (ohne die mittäglichen Heimfahrten) sind die tatsächlichen Kosten als Werbungskosten zu berücksichtigen.

3. Zur Höhe der Kraftfahrzeugkosten als außergewöhnliche Belastung bei einem Doppelbeinamputierten.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 291
QAAAA-90218

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