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BFH Urteil v. - VI 1/63 U BStBl 1964 III S. 363

Gesetze: EStG 1958 § 33

Leitsatz

Trägt ein Ehegatte, der gemäß § 61 Abs. 2 des Ehegesetzes dem anderen nach Auflösung der Ehe wegen Geisteskrankheit Unterhalt zu zahlen hat, die Kosten für die Unterbringung in einer Heilanstalt, so sind diese Kosten außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 363
XAAAA-90084

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