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BFH Urteil v. - I 203/61 S BStBl 1962 III S. 338

Gesetze: KStG § 6 Abs. 1 Satz 2EStG § 20 Abs. 1 Ziff. 1

Leitsatz

Gewährt die Kapitalgesellschaft A der von demselben Gesellschafter beherrschten Kapitalgesellschaft B ein zinsloses Darlehen, so führt die Annahme der verdeckten Gewinnausschüttung zu dem Ergebnis, daß sich der Gewinn der Kapitalgesellschaft A um den Betrag der angemessenen Zinsen erhöht, bei dem Gesellschafter sich die unterstellte Ausschüttung und die unterstellte Zinszahlung ausgleichen und bei der Kapitalgesellschaft B keine unterstellten Zinszahlungen als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 338
RAAAA-89977

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