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BFH Urteil v. - V 298/59 S BStBl 1962 III S. 265

Gesetze: UStG § 4 Ziff. 4UStG § 7 Abs. 3UStDB § 14 Abs. 3

Leitsatz

Beim sogenannten Austauschverfahren für Kraftfahrzeugaggregate und Kraftfahrzeugeinzelersatzteile zwischen die Herstellerwerke und die Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten eingeschaltete Großhändler, die an den in eigenem Namen und für eigene Rechnung empfangenen und weitergegebenen Gegenständen keinerlei Bearbeitungen und Verarbeitungen vornehmen, bewirken Tauschumsätze und können, sofern auch die übrigen Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UStG vorliegen, den ermäßigten Großhandelssteuersatz in Anspruch nehmen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 265
SAAAA-89968

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