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BFH Beschluss v. - I B 156/58 S BStBl 1962 III S. 227

Gesetze: StAnpG § 16 Abs. 2 Ziff. 2

Leitsatz

Der Versicherungsvertreter, der in vollem Umfange selbständiger Gewerbetreibender ist, begründet durch seinen Gewerbebetrieb in der Regel jedenfalls dann keine Betriebstätte des Versicherungsunternehmens, wenn er die Büroräume gemietet hat und nur eigene Angestellte beschäftigt. Das Recht des Versicherungsunternehmens, die Räume des Vertreters zur Überprüfung von Geschäftsvorfällen und zur Kontrolle des Geldverkehrs zu betreten, begründet auch dann keine Betriebstätte des Versicherungsunternehmens, wenn das Versicherungsunternehmen von seinem Recht tatsächlich Gebrauch macht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 227
EAAAA-89964

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