1. Die zur Beseitigung eines Unfallschadens an einem PKW gemachten Aufwendungen dürfen steuerlich nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn der Schaden bei einer von einem Bekannten des Kraftwagenhalters ohne dessen Wissen durchgeführten, später aber von dem Halter genehmigten Privatfahrt eingetreten ist. - 2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und inwieweit ein Gehbehinderter den ihm durch den Erwerb und die Unterhaltung eines PKW entstandenen Aufwand als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1962 III Seite 123 FAAAA-89955
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