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BFH Urteil v. - III 228/59 U BStBl 1962 III S. 121

Gesetze: BewG §§ 50 Abs. 1 und 3, 57 Abs. 2BewDV § 32

Leitsatz

1. Die Zurechnung zu einer der Grundstückshauptgruppen im Sinne von § 32 BewDV ist allein nach den in dieser Vorschrift aufgeführten Merkmalen zu entscheiden. Die Frage, ob das Grundstück zum Betriebsvermögen gehört, ist unabhängig von der Eingruppierung nach § 32 Abs. 1 BewDV nach § 57 BewG zu beurteilen.

2. Ruhen die Dachstützen eines Bauwerkes (Schuppen) auf in die Erde eingelassenen Zementsockeln, so ist das Bauwerk mit dem Grund und Boden fest verbunden und ein Gebäude; auf die Tiefe der Fundamentierung kommt es nicht an.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 121
LAAAA-89953

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