Erhält ein Unternehmer in engem wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer drohenden Grundstücksenteignung eine mit der Steigerung der Baukosten begründete Schadensersatzzahlung dafür, daß er durch ein Bauverbot zwei Jahre lang an der Errichtung eines auf dem hingegebenen Grundstück geplanten Gebäudes verhindert war, so kann die durch die Betriebseinnahme herbeigeführte Gewinnerhöhung dadurch vermieden werden, daß die Herstellungskosten des auf dem erhaltenen Grundstück errichteten Gebäudes um die Schadensersatzleistung gemindert werden oder bei späterer Errichtung des Gebäudes die Schadensersatzzahlung zunächst einer steuerfreien Rücklage zugeführt wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1961 III Seite 566 WAAAA-89945
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