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BFH Urteil v. - VI 107/59 U BStBl 1961 III S. 399

Gesetze: EStG § 34 Abs. 3

Leitsatz

Auf Gehaltsnachzahlungen kommt die Vergünstigungsvorschrift des § 34 Abs. 3 EStG 1955 zur Anwendung, wenn die Gehaltsnachzahlung mehrere Kalenderjahre (Veranlagungszeiträume) betrifft. Es kommt nicht darauf an, ob die Tätigkeit, für die eine nachträgliche Vergütung gezahlt wird, sich über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten erstreckt hat. Soweit der Reichsfinanzhof im Urteil VI A 1961/30 vom (RStBl 1931 S. 318) eine andere Auffassung vertreten hat, tritt der Senat ihr nicht bei.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 399
BFHE S. 364 Nr. 73,
GAAAA-89920

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