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BFH Urteil v. - V 103/58 U BStBl 1960 III S. 169

Gesetze: UStG § 4 Ziff. 12

Leitsatz

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Beherbergung und die Beköstigung, die ein Unternehmer den Angestellten und Arbeitern seines Unternehmens gewährt, auch dann als Vergütung für die geleisteten Dienste angesehen und nach § 4 Ziff. 12 UStG umsatzsteuerfrei gelassen werden, wenn sie auf einen zu diesem Zwecke gebildeten Bruttogesamtlohn verrechnet werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 169
DAAAA-89853

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