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BFH Urteil v. - VI 104/56 U BStBl 1958 III S. 267

Gesetze: EStG 1955 § 10EStG 1955 § 19LStDV 1955 § 2 Abs. 3 Ziff. 2LStDV 1955 § 20 a

Leitsatz

Ist ein Arbeitnehmer damit einverstanden, daß der Arbeitgeber für eine Ausgabe zur Zukunftssicherung die Lohnsteuer nach Abschn. 55 Abs. 13 LStR 1955 pauschal berechnet und übernimmt, so kann er die Ausgabe zur Zukunftssicherung nicht als seine Sonderausgabe geltend machen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1958 III Seite 267
BAAAA-89790

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