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BFH Urteil v. - V 181/53 U BStBl 1955 III S. 141

Gesetze: UStG § 4 Ziff. 10UStDB 1938 § 36UStDB 1951 § 37

Leitsatz

Gemauerte Sockel, die zum Aufsetzen von Schaukästen (Vitrinen) für gewerbliche Werbung bestimmt und mit einer die Beleuchtung der Schaukästen ermöglichenden Installation versehen sind, sind als Betriebsvorrichtungen anzusehen. Die Überlassung derartiger Sockel an Gewerbetreibende zum Gebrauch gegen Entgelt ist deshalb umsatzsteuerpflichtig.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 141
CAAAA-89687

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