1. Die wirtschaftliche und rechtliche Natur der Warenrückvergütungen.
2. a) Eine Bilanzänderung im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG setzt ein steuerliches Bilanzierungswahlrecht voraus. Die handelsrechtlich wirksame Änderung des Beschlusses über die Warenrückvergütungen fällt hinsichtlich ihrer steuerlichen Anerkennung nicht unter diese Vorschrift.
b) Zur Frage der Ausgestaltung der Ermächtigung nach Art. 80 Abs. 1 GG zum Erlaß einer Rechtsverordnung hinsichtlich Inhalt, Zweck und Ausmaß.
4. Die in § 36 KStDV 1949 vorgenommene Einschränkung des Begriffes der Betriebsausgabe (die Warenrückvergütungen müssen "bezahlt" sein) entbehrt der rechtlichen Grundlage und ist deshalb rechtsunwirksam.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1954 III Seite 36 UAAAA-89681
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