Gesetze: AO 1977 § 110InvZulG 1993 § 6 Abs. 1 und 2
Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Investitionszulagenantrag beim örtlich unzuständigen Finanzamt
Leitsatz
Hat ein FA wiederholt in Verkennung seiner örtlichen Unzuständigkeit für vorhergehende Wirtschaftsjahre Investitionszulagen gewährt, so kann dem Anspruchsberechtigten unter Berücksichtigung der gesamten Umstände nach Treu und Glauben Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Antragsfrist zu gewähren sein, wenn ein für ein Folgejahr erneut bei diesem FA gestellter Zulagenantrag erst nach Ablauf der Antragsfrist an das örtlich zuständige FA weitergeleitet worden ist (Abgrenzung zum Urteil vom III R 47/95, BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 37 BB 2000 S. 653 Nr. 13 BFH/NV 2000 S. 253 Nr. 2 DB 2000 S. 258 Nr. 5 WAAAA-88678
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