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BBK Nr. 22 vom Seite 1053 Fach 17 Seite 3288

„Auffüllrecht„ an einem Grundstück kein selbständiges Wirtschaftsgut

§ 6b Abs. 1, 3 EStG; § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, § 78 Abs. 1 Satz 1 LBO Schleswig-Holstein

Leitsatz:

Mit der Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Klärschlammzwischenlagers entsteht weder in der Person des veräußernden Grundstückseigentümers noch in der Person des das betreffende Grundstück erwerbenden Bauantragstellers ein vom Grund und Boden verselbständigtes WG ”Auffüllrecht” mit Klärschlamm.

Aus dem Sachverhalt:

Die Klägerin (KG) erwarb 1982 ein unbebautes Grundstück mit einem Sandvorkommen, für das ihr eine Abbaugenehmigung mit der Auflage zur Rekultivierung erteilt wurde. Nach Abbau des Sandvorkommens veräußerte die Klägerin das unverfüllte Grundstück an einen Abwasserzweckverband (AZV). Der Erwerb stand unter dem Vorbehalt, dass dem AZV die Genehmigung zur Errichtung eines Zwischenlagers für Klärschlamm erteilt wird. Für das Auffüllrecht war im Kaufvertrag eine gesonderte Entschädigung ausgewiesen. Nachdem die Genehmigung für das Zwischenlager erteilt worden war, wurde der Kaufvertrag vollzogen. Die Klägerin stellte den gesamten Veräußerungsgewinn in eine Rücklage nach § 6b EStG ein. Das FA ließ die Rücklage insoweit nicht zu, als sich der Kaufpreis a...