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BBK Nr. 21 vom Seite 987 Fach 10 Seite 690

Liquiditätsvorteil durch Vorsteuerabzug für selbst genutzte Wohnräume im Betriebsgebäude

von StB Waltraud Zaggl, München
Kernaussagen

Der den Unternehmern für sowohl betrieblich als auch privat genutzte Gebäude(teile) die Möglichkeit eröffnet, den Vorsteuerabzug im Rahmen der Finanzierung von Herstellungs- und Renovierungskosten gezielt einzusetzen. Nunmehr ist klargestellt, dass die Steuerbefreiungsvorschriften in § 4 UStG eng auszulegen sind und damit eine analoge Anwendung grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Der Unternehmer kann so den Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude(teile) in vollem Umfang beanspruchen, auch wenn er das Gebäude zu 90 % zu eigenen Wohnzwecken und nur zu 10 % betrieblich nutzt. Allerdings muss der Unternehmer im Jahre der erstmaligen Verwendung die Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen treffen.


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Kurzgliederung

I.
Entscheidung des EuGH
 
Vorsteueraufteilung bei steuerfreier und steuerpflichtiger Nutzung
II.
Konsequenzen für die Praxis
Vorsteuerberichtigung im Rahmen der Veräußerung
Vorteil des Vorsteuerabzugs
Geltungswirkung der Entscheidung
Grundstücksveräußerung an private Erwerber und Grundstücksentnahme für eigene private Zwecke
Rückwirkende Anwendbarkeit
Häusliches Arbeitszimmer – Vorsteuerabzug bei Erwerbsgemeinschaften
III.
Fazit und Handlung...