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Bilanzielle Aspekte bei Bar- und Sachgründungen von Personengesellschaften
KernaussagenDas Eigenkapital einer Personengesellschaft kann bei ihrer Gründung nicht nur durch eine entsprechende Bareinlage eingezahlt werden, sondern auch durch die Einbringung von Wirtschaftsgütern. Darüber hinaus kann auch die Einbringung von ganzen Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen erfolgen. Daraus ergeben sich jeweils unterschiedliche Bilanzierungsansätze für die aufzustellende Eröffnungsbilanz.
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I. | Einführung | IV. | Gründung durch
Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils | ||
II. | Bargründung | • | Grundsätze | ||
III. | Sachgründung durch
Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter | • | Einbringung zu
Buchwerten | ||
• | Sachgründung aus
Privatvermögen | • | Einbringung zu
Teilwerten | ||
• | Sachgründung aus
Betriebsvermögen | • | Einbringung zum
Zwischenwert |
I. Einführung
Bei der Gründung von Personengesellschaften ist bilanziell danach zu unterscheiden, ob es sich um eine Bar- oder um eine Sachgründung handelt. Davon abzugrenzen ist die Gründung einer Personengesellschaft durch Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. Jede dieser drei Varianten hat unterschiedliche Konsequenzen für die von der Personengesellschaft zu ...