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BBK Nr. 20 vom Seite 939 Fach 12 Seite 6686

Rückstellungsbildung für Kosten des Datenzugriffs der Finanzverwaltung

von Dr. Michael Fleischmann, Schwalbach
Kernaussagen

Das Recht der Betriebsprüfung, die Buchführungsunterlagen des Stpfl. durch Datenzugriff auswerten zu dürfen, kann nicht unerhebliche Kosten für die Aufbereitung und Bereitstellung der Daten auslösen. Daher ist zu prüfen, inwieweit diese Aufwendungen nach den Grundsätzen des rückstellungsfähig sind.


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Kurzgliederung

I.
Einführung
 
Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme
II.
Rückstellungsbildung dem Grunde nach
Außenverpflichtung des Stpfl.
III.
Rückstellungsbildung der Höhe nach
Wirtschaftliche Verursachung
IV.
Zusammenfassung

I. Einführung

Im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes wurde der steuerlichen Außenprüfung ein gegenüber der bisherigen Handhabung deutlich weiter reichenderes Zugriffsrecht auf die steuerlich relevanten ”Bücher” des Stpfl. eingeräumt, das sich auf die elektronische Buchführung der Unternehmen bezieht. Gem. § 147 Abs. 6 AO hat die Finanzbehörde im Rahmen einer Betriebsprüfung das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten des Stpfl. zu nehmen und die EDV zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen. Sie kann im Rahmen einer Außenprüfung auch verlangen, dass die Daten nach ihren Vorgaben maschinell ausgewertet oder die gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem ...