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BBK Nr. 19 vom Seite 893 Fach 10 Seite 680

Verpachtung des Betriebs einer Personengesellschaft

von Dipl.-Finanzw. (FH) Hans Walter Schoor, Kemmenau
Kernaussagen

Einer PersGes, die ihren Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet, steht prinzipiell das sog. Verpächterwahlrecht zu. Dieses kann nur einheitlich von allen Gesellschaftern ausgeübt werden. Für gewerblich geprägte PersGes gibt es kein Verpächterwahlrecht. Ebenso existiert das Verpächterwahlrecht nicht, wenn die Betriebsverpachtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung erfolgt. Bei Wahl der Betriebsaufgabe und Wegfall der Wahlrechtsvoraussetzungen kommt es zur Gewinnrealisierung.


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Kurzgliederung

I.
Einführung
V.
Negative Voraussetzungen
II.
Steuerbegünstigter Aufgabegewinn
VI.
Verpächterwahlrecht bei Erwerb und Verpachtung eines Betriebs
III.
Sachliche Voraussetzungen für das Verpächterwahlrecht
VII.
Aufgabeerklärung
IV.
Persönliche Voraussetzungen für das Verpächterwahlrecht
VIII.
Wegfall der Wahlrechtsvoraussetzungen

I. Einführung

Verpachtet eine PersGes ihren Gewerbebetrieb im Ganzen, hat sie steuerlich ein außerordentlich interessantes Wahlrecht, das von der Rechtsprechung entwickelt worden ist und von der Finanzverwaltung anerkannt wird ( BStBl 1964 III S. 124; BStBl II S. 387; R 139 Abs. 5 EStR). Es gelten folgende Grundsätze:

  • Die PersGes hat das Wahlrecht, ...