Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils
KernaussagenDie unentgeltliche Übertragung eines gesamten Mitunternehmeranteils zwingt zur Buchwertfortführung. Eine Gewinnrealisierung wird in diesem Fall nur vermieden, wenn auch das funktional wesentliche Sonderbetriebsvermögen mitübertragen wird. Bei Übertragung eines Teil-Gesellschaftsanteils ist die Zurückbehaltung des Sonderbetriebsvermögens unschädlich. Die unentgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen erfolgt gewinnneutral.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Einführung | IV. | Übertragung des
Bruchteils eines Mitunternehmeranteils | ||
II. | Gegenstand der
Übertragung | ||||
III. | Übertragung des
gesamten Mitunternehmeranteils | • | Unschädliche
Zurückbehaltung des Sonderbetriebsvermögens | ||
• | Übertragung im Wege der
Schenkung | • | Verletzung der
Sperrfrist | ||
• | Übertragung gegen Rente
oder dauernde Last | V. | Aufgabe des gesamten
Mitunternehmeranteils | ||
• | Teilentgeltliche
Übertragung | VI. | Exkurs: Eintritt in ein
Einzelunternehmen | ||
• | Problem des
Sonderbetriebsvermögens | VII. | Problem bei qualifizierter
Nachfolgeklausel im Erbfall |
I. Einführung
Für jeden verantwortungsbewussten Gesellschafter einer Personengesellschaft gehört es zu den wichtigsten unternehmerischen Aufgaben, die eigene...