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BBK Nr. 15 vom Seite 729 Fach 30 Seite 1442

Ermittlung der Anschaffungskosten in Spezialfällen

von Dipl.-Betriebsw. Udo Cremer, Aldenhove
Kernaussagen

Die Anschaffungskosten bilden handels- und steuerrechtlich die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Aus diesem Grund kommt der Ermittlung dieser Bemessungsgrundlage bei Spezialfällen wie dem Miet- oder Ratenkauf besondere Bedeutung zu.


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Kurzgliederung

I.
Sachverhalte und Aufgaben
 
Ratenkauf
Mietkauf
Mietereinbauten
Leasing
II.
Lösungen

I. Sachverhalte und Aufgaben

1. Mietkauf

Der bilanzierende Gewerbetreibende G mietet ab ein Auslieferungsfahrzeug für eine monatlich zu zahlende Gebühr von 1 000 € zzgl. USt von 160 €. G hat sich vertraglich das Recht vorbehalten, das Auslieferungsfahrzeug unter Anrechnung der geleisteten Nettobeträge zu einem Kaufpreis von 50 000 € zzgl. 16 % USt zu erwerben, wobei der Kaufpreis sich im Falle der Ausübung der Kaufoption um 1 % je Monat für den Zeitraum vom bis zum Tage des Kaufs erhöht. Das Auslieferungsfahrzeug hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von zutreffend sechs Jahren. Aufgrund der von G am ausgeübten Kaufoption erstellt der Verkäufer folgende auszugsweise Rechnung:


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Verkauf Auslieferungsfahrzeug
50 000 €
+ Zuschlag 1 % für 7 Monate (= 7 %)
3 500 €
./. Anrechnung der bereits gezahlten Gebühren (1 000 € · 7 Monate)
7 000 €
Nettoverkaufspreis
46 500 €