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Beendigung einer Personengesellschaft durch Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe
KernaussagenEine Personengesellschaft kann ihren Gewerbebetrieb im Ganzen veräußern, auch an einen Mitgesellschafter. Die Veräußerungsgewinnanteile der Gesellschafter sind prinzipiell steuerbegünstigt. In die Ermittlung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns ist das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter einzubeziehen. Der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn kann mithilfe einer Veräußerungs- oder Aufgabebilanz ermittelt werden.
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I. | Einführung | V. | Sonderbetriebsvermögen |
II. | Steuervergünstigungen | VI. | Begünstigte
Betriebsaufgabe |
III. | Veräußerung des
ganzen Gewerbebetriebs | VII. | Ermittlung des
Veräußerungs- oder Aufgabegewinns |
IV. | Veräußerung eines
Teilbetriebs | VIII. | Rückwirkende
Änderung |
I. Einführung
Die Beendigung einer Personengesellschaft durch Veräußerung oder Aufgabe ihres Gewerbebetriebs ist – wie bei der Beendigung der unternehmerischen Betätigung durch Veräußerung eines Einzelunternehmens – der letzte Akt der betrieblichen Tätigkeit. Der hierbei erzielte Gewinn oder Verlust zählt zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 EStG). Veräußert die Personengesellschaft ihren ganzen Gewerbebetrieb an einen Dritten oder geben die Gesellschafter den Betrieb auf, hande...BStBl 1990 II S. 420