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BBK Nr. 12 vom Seite 545 Fach 10 Seite 670

Beendigung einer Personengesellschaft durch Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe

von Dipl.-Finanzw. (FH) Hans Walter Schoor, Kemmenau
Kernaussagen

Eine Personengesellschaft kann ihren Gewerbebetrieb im Ganzen veräußern, auch an einen Mitgesellschafter. Die Veräußerungsgewinnanteile der Gesellschafter sind prinzipiell steuerbegünstigt. In die Ermittlung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns ist das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter einzubeziehen. Der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn kann mithilfe einer Veräußerungs- oder Aufgabebilanz ermittelt werden.


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Kurzgliederung

I.
Einführung
V.
Sonderbetriebsvermögen
II.
Steuervergünstigungen
VI.
Begünstigte Betriebsaufgabe
III.
Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs
VII.
Ermittlung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns
IV.
Veräußerung eines Teilbetriebs
VIII.
Rückwirkende Änderung

I. Einführung

Die Beendigung einer Personengesellschaft durch Veräußerung oder Aufgabe ihres Gewerbebetriebs ist – wie bei der Beendigung der unternehmerischen Betätigung durch Veräußerung eines Einzelunternehmens – der letzte Akt der betrieblichen Tätigkeit. Der hierbei erzielte Gewinn oder Verlust zählt zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 EStG). Veräußert die Personengesellschaft ihren ganzen Gewerbebetrieb an einen Dritten oder geben die Gesellschafter den Betrieb auf, hande...BStBl 1990 II S. 420