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BBK Nr. 11 vom Seite 491 Fach 3 Seite 1278

Abgrenzung zwischen Fortbildungs- und Ausbildungskosten

von Dipl.-Finanzw. StB Michael Seifert, Troisdorf
Kernaussagen

Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium sowie die Kosten für Umschulungsmaßnahmen als Werbungskosten zum steuerlichen Abzug zugelassen. Diese Rechtsprechung ist über den Werbungskostenabzug hinaus auch für den Betriebsausgabenabzug bedeutsam.


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Kurzgliederung

I.
Gesetzliche Grundlagen
Formelle Wirkungsweise der geänderten BFH-Rechtsprechung
II.
Neue BFH-Rechtsprechung
Erststudium als Werbungskosten
Auswirkung auf den Betriebsausgaben- und den Vorsteuerabzug
Umschulungskosten
III.
Erste Beratungshinweise
Auswirkungen auf das Lohnsteuerrecht

I. Gesetzliche Grundlagen

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG sind die Aufwendungen eines Stpfl. für seine Berufsausbildung oder seine Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf bis zur Höhe von 920 € bzw. bei auswärtiger Unterbringung bis zu 1 227 € im Kalenderjahr als Sonderausgaben abziehbar. Nach dem Einleitungssatz des § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG sind Aufwendungen allerdings nur dann den insoweit beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben zuzurechnen, sofern sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Der Werbungskostenbegriff ergibt sich aus § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG. Ein Werbungskostenabzug kann...