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BBK Nr. 8 vom Seite 377 Fach 30 Seite 1406

Vergütungsmöglichkeiten bei der Öko-Steuer

– Spitzenausgleich 2003 –

von Dipl.-Betriebsw. Karl Birgel, Alsdorf

I. Einführung

Durch das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom (BGBl I S. 378) wurde in der Bundesrepublik Deutschland zum die sog. Öko-Steuer ins Leben gerufen. Mit ihr wurden eine Stromsteuer eingeführt und die Mineralölsteuer erhöht. Wesentliche Zielsetzung war, im Hinblick auf die erwarteten Einnahmen aus der Öko-Steuer zeitgleich den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung zu senken. Im Ergebnis sollte die Arbeitsleistung preiswerter werden. Die Weiterführung dieses Gesetzes erfolgte zum durch das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vom (BGBl I S. 2432; vgl. Birgel, StuB 2001 S. 848 ff.).

Zum ist praktisch die letzte Stufe der ökologischen Steuerreform in Kraft getreten, wie sie in zahlreichen Punkten bereits im Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vorgesehen war. Allerdings sind durch das Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform vom (BGBl I S. 4602), das der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung vom im Bereich der Energiesteuern entspricht, darüber hinaus wesentliche Verschärfungen (zusätzliche Anhebung bestimmter Steuersätze, deutliche Reduzierung bedeutender Vergünstigungen) zum StromStG und MinöStG eingetre...