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BBK Nr. 7 vom Seite 295 Fach 3 Seite 1272

Tätigkeitsfeld für selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter im Rahmen des StBerG

von Nadja Hügle-Ginster, Meckenheim

Die 7. Änderung des StBerG zum hat neben der Einfügung des Abs. 4 in den § 8 nur wenige Auswirkungen auf die Tätigkeit selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter gebracht. Insbesondere im Bereich der Befugnisse war die Gesetzesänderung für die genannten Berufsgruppen enttäuschend. Die Rechtslage ist also nach wie vor kompliziert und in ihren Einzelheiten selbst für Fachleute oft nur schwer zu durchschauen. Auf diese Tatsache hat die OFD Hannover mit einem eigenen Merkblatt reagiert (Vfg. vom  -  S 0820 - 43 - StH 462/S 0820 - 68 - StO 312 , StuB 2002 S. 1239). Das Merkblatt gliedert sich in fünf Abschnitte:

  1. Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind nur die in den §§ 3 und 4 StBerG bezeichneten Personen und Vereinigungen befugt. Allen anderen Personen ist eine Hilfeleistung in Steuersachen grundsätzlich verboten (§ 5 Abs. 1 StBerG), und zwar unabhängig davon, ob die Hilfe hauptberuflich, nebenberuflich, entgeltlich oder unentgeltlich geleistet wird (§ 2 StBerG). Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst auch die Hilfe bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie bei der Erstellung von Abschlüssen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 StBerG).

  2. Das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steue...