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BBK Nr. 7 vom Seite 309 Fach 12 Seite 6670

Geschäftswertbilanzierung

– Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts nach HGB, US-GAAP und IAS –

von Dipl.-Kfm. Eberhard Steiner, München und von Dipl.-Kffr. Beatrix Gross, München

I. Charakter des Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill)

Kaum eine andere Bilanzierungsvorschrift ist so vielfältig wie die zum Geschäftswert. Das HGB kennt für ihn verschiedenste Ansatz- und Bewertungswahlrechte. Auch die international dominierenden Rechnungslegungsnormen, US-GAAP und IAS, unterscheiden sich sowohl untereinander als auch vom HGB erheblich.

Der Begriff Goodwill kann bis ins 16. Jahrhundert zurückverfolgt werden. Eine frühe Definition findet sich in einem Gerichtsurteil aus dem Jahre 1810 aus Großbritannien, das den Goodwill als ”…nothing more than the probability, that the old customers will resort to the old place” beschrieb (High Court of Chancery, English Reports 1903 S. 134). Dieser an den Eigentümer gebundene Goodwill verlor Ende des 19. Jahrhunderts durch die zunehmende Größe der Unternehmen und die damit einhergehende Ausbildung von Aktiengesellschaften an Bedeutung (vgl. Hughes, S. 26 f.). Lord Macnaghten definierte ihn 1901 als ”…the benefit and advantage of the good name, reputation, and connection of a business. It is the attractive force which brings in custom. It is the one thing which distinguishes an old-established business from a new business at its first s...