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Bürgschaft | Sittenwidrigkeit einer selbstschuldnerischen Arbeitnehmerbürgschaft
Die nach der Rechtsprechung des BGH widerlegliche Vermutung, dass ein krass finanziell überforderter dem Hauptschuldner persönlich nahe stehender Bürge die Bürgschaft nur aus einer durch die emotionale Verbundenheit mit dem Hauptschuldner bedingten unterlegenen Position heraus übernommen und der Gläubiger dies in verwerflicher Weise ausgenutzt hat, gilt nur für ruinöse Bürgschaften für einen Ehe- oder Lebenspartner, einen engen Verwandten oder Freund; sie ist mangels eines entsprechenden persönlichen Näheverhältnisses auf die von einem Arbeitnehmer zugunsten des Arbeitgebers übernommene Bürgschaft nicht zu übertragen. Die Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft kann aber darin begründet werden, dass die Hauptschuldnerin sich im Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme bereits in ernsten Li...