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BFH 28.08.2003 I R 49/02, NWB 49/2003 S. 368

Bilanzierung | Wertberichtigung von Forderungen gegenüber ausländischen Schuldnern (§§ 5, 6 EStG; §§ 252, 253 HGB)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Sind Forderungen mit einem über das allgemeine Kreditrisiko hinausgehenden Ausfallrisiko behaftet, ist dem im Wege der Einzelwertberichtigung Rechnung zu tragen; der bloße Einbezug in eine Pauschalwertberichtigung eines Gesamtbestands von Forderungen ist nicht ausreichend. Zweifelhafte Forderungen sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen, uneinbringliche Forderungen sind abzuschreiben. (2) Ein (wegen Ausfallrisikos) unter seinem Nennbetrag liegender Teilwert (beizulegender Wert) von Geldforderungen kann im Allgemeinen nur im Wege der Schätzung ermittelt werden. (3) Der Wertberichtigung von Forderungen steht nicht entgegen, dass sie nach dem Tage der Bilanzerstellung (teilweise) erfüllt worden sind und d...