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BFH 23.09.2003 IX R 65/02, NWB 49/2003 S. 365
Einkommensteuer | vorausbezahlte Erbbauzinsen als Werbungskosten
Erbbauzinsen sind gem. auch dann als WK bei den Einkünften aus VuV im Kj ihrer Leistung sofort abziehbar, wenn sie in einem Einmalbetrag vorausgezahlt werden (gegen , BStBl 1996 I S. 1440).