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IWB Nr. 22 vom Seite 1083 Fach 11a Seite 716

EuGH-Verfahrensreport: Indirekte Steuern (Stand: August 2003)

von Oberregierungsrätin Barbara Schmitt, Brüssel

Teil I: Urteile

1. Rs. C-144/00 (Hoffmann)

Urt. v. .

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 471.

Tenor:

1. Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG) ist dahin auszulegen, dass der Begriff der „anderen [...] anerkannten Einrichtungen„ als Einzelkünstler auftretende Solisten nicht ausschließt.

2. Aus der Überschrift des Art. 13 Teil A dieser Richtlinie als solcher ergeben sich keine Einschränkungen der Möglichkeiten der Steuerbefreiung nach dieser Bestimmung.

Rechtsgrundlage:

Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG).

2. Rs. C-269/00 (Wolfgang Seeling)

Urt. v. .

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 497 u. 589 f.

Tenor:

Die Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a und 13 Teil B Buchst. b der 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG) sind so auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, wonach die Verwendung eines Teils eines insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Betriebsgebäudes für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen als eine – als Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks i. S. des Art. 13 Teil B Buchst. b – steuerfreie Dienstleistung behandelt wird.

Rechtsgrundlage:

Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a und...