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Die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte im internationalen Vergleich
In Deutschland gibt es seit langem Reformbestrebungen im Rahmen der Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen. Momentan unterliegt nur die Veräußerung innerhalb einer bestimmten Haltedauer der Steuerpflicht im Rahmen der Einkommensteuer. Schon durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte ausgeweitet, indem die Haltedauern gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG von zwei Jahre auf zehn Jahre für Grundvermögen und von sechs Monate auf zwölf Monate für sonstige Wirtschaftsgüter erhöht wurden (vgl. BStBl I 1999, S. 304). Der Entwurf des Steuervergünstigungsabbaugesetzes sah hingegen vor, eine generelle Steuerpflicht für private Veräußerungsgeschäfte einzuführen und die Gewinne einer pauschalen Einkommensteuer von 15 % zu unterwerfen (vgl. Deutsche Bundesregierung, Entwurf eines Steuervergünstigungsabbaugesetzes, BT-Drucks. 15/119). In der Literaturdiskussion um die steuersystematisch richtige Behandlung von privaten Veräußerungsgeschäften im Rahmen der Einkommensteuer (vgl. insbes. Tipke/Lang, a. a. O., § 9, S. 1034 Rn. 597, m. w. N.) fristet die Diskussion um die Problematik der Besteuerung von Scheingewinnen ein Schattendasein (vgl. hierzu jedoch...