Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (DBA Österreich)
v. 24. 08. 2000 (BGBl 2002 II S. 735)
Nichtamtlicher Hinweis: Dieses Abkommen in seiner ursprünglichen am in Kraft getretenen Fassung (BGBl 2002 II S. 2435) ist zwischenzeitlich durch Änderungsprotokoll v. (BGBl 2011 II S. 1210) geändert worden. Das nachfolgende Änderungsprotokoll v. (BGBl 2023 II Nr. 335 S. 3) ist am in Kraft getreten (BGBl 2024 II Nr. 236). Das Abkommen ist in dieser Fassung anzuwenden ab .
Die Bundesrepublik Deutschland
und
die Republik Österreich –
von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abbau steuerlicher Hindernisse zu fördern und ihre Zusammenarbeit auf steuerlichem Gebiet zu festigen,
in der Absicht, in Bezug auf die unter dieses Abkommen fallenden Steuern eine Doppelbesteuerung zu beseitigen, ohne Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten oder -gebieten ansässigen Personen) zu schaffen –
sind wie folgt übereingekommen:
Änderungsdokumentation:
Fundstelle(n):
KAAAJ-46797