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Divergenzen bei der Wohnsitz-Rechtsprechung?
I. Grundlagen
Der Begriff des Wohnsitzes ist von zentraler Bedeutung für das Steuerrecht, insbesondere für die unbeschränkte Steuerpflicht im Rahmen des Einkommensteuerrechts. Da § 1 EStG für die unbeschränkte Steuerpflicht das Bestehen ”eines” Wohnsitzes im Inland voraussetzt, reicht es aus, wenn eine natürliche Person mehrere Wohnsitze hat und sich nur ein einziger von ihnen im Inland befindet (, BFH/NV 2001 S. 1402, für einen hauptsächlich in Hongkong lebenden Stpfl., dessen Möbel während seiner Abwesenheit mit Schutzbezügen überzogen waren und der bei seinen Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland hin und wieder von seiner Ehefrau begleitet wurde).
Einen Wohnsitz hat jemand nach § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Bei der Auslegung des Wohnsitzbegriffs durch den I. Senat des BFH einerseits und den III. und den VI. Senat des BFH andererseits sind m. E. - unausgesprochen - unterschiedliche Tendenzen erkennbar, auch wenn die Ergebnisse im Einzelfall weitgehend übereinstimmen dürften.
II. Steuerrechtlicher Wohnsitzbegriff
Aufgrund des Erfordernisses, dass das Innehaben der ...BStBl 2001 II S. 294BStBl 1989 II S. 182