Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Internationalisierung des Jahresabschlusses nach HGB und verbleibende Problemfelder
I. Problemstellung
International tätige deutsche Unternehmen nutzen bereits die vom deutschen Gesetzgeber durch das KapAEG geschaffene Möglichkeit, ihren Konzernabschluss nach den IAS bzw. IFRS oder den US-GAAP zu erstellen. Diese Öffnung des Handelsrechts hin zu internationalen Rechnungslegungsnormen hat sich insoweit bewährt. Die durch § 292a HGB normierte Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses tritt jedoch am außer Kraft. Der EU-Ministerrat hat am die Verordnung über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze mit dem Ziel verabschiedet (BBK F. 20 S. 665, vgl. auch Meyer, BBK Nr. 14/2002 S. 627), dass die Jahresabschlüsse europäischer Unternehmen den Adressaten vergleichbarere Informationen zur Verfügung stellen. Danach werden alle kapitalmarkt-orientierten Unternehmen in der EU verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse ab dem Jahr 2005 nach einheitlichen Rechnungslegungsstandards – den IAS bzw. IFRS – aufzustellen. Des Weiteren gewährt diese Verordnung den Mitgliedstaaten Wahlrechte, auch nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen zum Konzern- sowie zum Einzelabschluss nach IAS zu verpflichten od...