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Handelsbilanzrecht
Teil D: Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
I. Verhältnis der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu den GoB
Der an mehreren Stellen des Handels- (vgl. Abb. 1) und Steuerrechts (vgl. Abb. 2) verwendete, unbestimmte Rechtsbegriff ”Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung” (vgl. zum Begriff und zum Anwendungsbereich auch Küting, Handelsbilanzreicht Teil A, ) bezeichnet allgemeine, zum Teil gesetzlich kodifizierte Regeln für die Ausgestaltung der Rechnungslegung, die — rechtsform- und größenunabhängig — von allen Kaufleuten zu beachten sind (vgl. Baetge/Apelt, Rn. 6; Federmann, S. 106 ff.; Lang, S. 220 f.).
Hinsichtlich der gesetzlich kodifizierten Regeln sind in diesem Zusammenhang vor allem § 238 HGB, der die Buchführungspflicht festschreibt, sowie § 243 HGB, der die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses begründet, hervorzuheben. Da beide Normen auf die Einhaltung der GoB (vgl. Abb. 1) verweisen, beziehen sich diese bereits nach der Intention des Gesetzgebers nicht nur auf die eigentliche Buchführung, sondern auch auf die Jahresab-
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