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BBK Nr. 22 vom Fach 18 Seite 333

Handelsbilanzrecht

von Prof. Dr. Karlheinz Küting und wiss. Mitarbeitern des Instituts für Wirtschaftsprüfung an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken

Teil D: Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

von Dr. Michael Dusemond, Saarbrücken

I. Verhältnis der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu den GoB

Der an mehreren Stellen des Handels- (vgl. Abb. 1) und Steuerrechts (vgl. Abb. 2) verwendete, unbestimmte Rechtsbegriff ”Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung” (vgl. zum Begriff und zum Anwendungsbereich auch Küting, Handelsbilanzreicht Teil A, ) bezeichnet allgemeine, zum Teil gesetzlich kodifizierte Regeln für die Ausgestaltung der Rechnungslegung, die — rechtsform- und größenunabhängig — von allen Kaufleuten zu beachten sind (vgl. Baetge/Apelt, Rn. 6; Federmann, S. 106 ff.; Lang, S. 220 f.).

Hinsichtlich der gesetzlich kodifizierten Regeln sind in diesem Zusammenhang vor allem § 238 HGB, der die Buchführungspflicht festschreibt, sowie § 243 HGB, der die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses begründet, hervorzuheben. Da beide Normen auf die Einhaltung der GoB (vgl. Abb. 1) verweisen, beziehen sich diese bereits nach der Intention des Gesetzgebers nicht nur auf die eigentliche Buchführung, sondern auch auf die Jahresab-


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Abb. 1: Verweise auf die GoB im Handelsrecht

§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB bzgl. der Buchführungspflicht
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