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BBK Nr. 13 vom Seite 669 Fach 17 Seite 3069

Drohverlustrückstellung für nutzlos gewordene Geschäftsräume

§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB

Leitsatz:

Für die Verpflichtung zur Zahlung der Mietzinsen für nutzlos gewordene Geschäftsräume ist eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden.

Aus dem Sachverhalt:

Die Klägerin gab die bisher von ihr gemieteten Geschäftsräume zum auf und bezog ab neu errichtete eigene Geschäftsräume. Die angemieteten Geschäftsräume wurden von der Klägerin nicht mehr genutzt. Es war auch nicht möglich, sie unterzuvermieten, was bereits bei Aufstellung der Jahresbilanz für das Streitjahr 1989 am erkennbar war. In Höhe des vom bis zum Auslaufen des Mietvertrags zu zahlenden Betrags von 101 500 DM bildete sie in der Bilanz zum eine Rückstellung. Das FA vertrat die Ansicht, daß sich nicht feststellen lasse, ob der Wert der monatlich zu zahlenden Mietzinsen den Wert des Nutzungsrechts an den gemieteten Räumen in den Jahren 1990 und 1991 übersteigen werde.

Aus den Gründen:

Die Klägerin mußte für die Verpflichtung zur Zahlung der Mietzinsen für die nutzlos gewordenen Räume eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Gesc...