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USt direkt digital Nr. 13 vom Seite 17

Beihilfe zur Hinterziehung von Umsatzsteuer

Wann macht sich ein Steuerberater strafbar?

Dr. Matthias Gehm

In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.

I. Sachverhalt:

1. Fall

Steuerberater A hat einen Mandanten B, für den er die Umsatzsteuerjahreserklärung 01 erstellt. Er weiß, dass die steuerlichen Aufzeichnungen betreffend das Jahr 01, die B selbst führt, viele Ausgangsumsätze nicht erfassen. Dennoch fertigt er hierauf aufbauend die Steuererklärungen für B. Dem A wäre es persönlich, um keinen Ärger mit der Finanzbehörde und der Steuerberaterkammer zu bekommen, an und für sich sehr recht, wenn es zu keiner Steuerhinterziehung des B käme, allerdings vertraut er nicht auf das Ausbleiben dieser Tat. B selbst leitet die erstellte Erklärung noch nicht...